Gesetzentwurf der CDU-Fraktion
Unbestritten stehen diese Plenartage im Zeichen der Energiewende und des Klimaschutzes. Bezeichnenderweise werden die Akzente jedoch von der Opposition oder den Fraktionen der Ampel gesetzt, nicht jedoch von der Landesregierung und dem Hause Eder. So auch beim vorliegenden Gesetzesentwurf der CDU, der uns im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität samt einem Anhörverfahren beschäftigt hat.
Lassen Sie mich zuerst zum Positiven kommen. Der die Änderung des Landessolargesetzes flankierende Entschließungsantrag wird von der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion begrüßt. Der Forderungskatalog enthält ausnahmslos Punkte, die für einen schnelleren Ausbau von Photovoltaik in Rheinland-Pfalz notwendig sind. Allerdings, werte Kollegen der CDU, können wir Ihrem vordergründigen Anliegen, der Änderung des Landessolargesetzes, nicht zustimmen.
Unsere Maxime lautet: Wir wollen die Bürger über Anreize bei der Energiewende partizipieren lassen, anstatt sie mit Verboten und Pflichten zu erschlagen. Ob diese nun einen grünen Anstricht haben, wie beim Verbot von Öl- und Gasheizungen, oder einen schwarzen, wie bei der Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Neubauten, ist für uns dabei nebensächlich. Neben dieser grundsätzlichen Geisteshaltung hat das Anhörverfahren jedoch weitere Argumente zu Tage gefördert, die gegen den Gesetzesentwurf der CDU sprechen.
Aus der Perspektive der Solarbranche ist eine Ausweitung der Solarpflicht ganz einfach praktisch nicht umsetzbar. Es fehlt schlichtweg an der entsprechenden Anzahl an Solarinstallateuren auf dem Mark, die die ohnehin bereits dick gefüllten Auftragsbücher entlasten könnten. Ganz zu schweigen von der Materialbeschaffung. Eine Pflicht, die nicht eingefordert werden kann, ist zahnlos. Oder mit anderen Worten: “Viel hilft viel”, trifft somit auf die Änderung des Landessolargesetzes nicht zu.
Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion votiert daher für einen vereinfachten Zugang zum Beruf des Solarinstallateurs respektive einer grundsätzlichen Imagekampagne des Landes für Berufe in der Umwelttechnik. Auf gut deutsch: Es muss sexy werden, in der Energiebranche zu arbeiten. Im Anhörverfahren regte sich jedoch auch juristischer Widerspruch gegen das Vorhaben der CDU. So wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass das Gebäudeenergiegesetz ohnehin im Laufe des Jahres seitens der Bundesregierung novelliert werden würde und somit die Landesgesetzgebung in Kürze überholt sein könnte. Die als Schnellschuss eingeführte, umfassende Pflicht würde demnach Gefahr laufen, sich als juristische Platzpatrone zu entpuppen.
Letztlich ist es doch so: Hier in diesem Saal sind wir uns fast alle einig, beim Ausbau der erneuerbaren Energien endlich mehr Tempo auf die Straße bringen zu müssen. Allein beim PV-Ausbau sprechen wir vom Faktor 6. Um das zu schaffen, müssen wir als politische Repräsentanten für die Akzeptanz in der Bevölkerung werben und die Menschen insbesondere auch finanziell an der Energiewende beteiligen. Vor allen Dingen, und da verweise ich gerne erneut auf die kleine Anfrage meines Kollegen Stephan Wefelscheid aus dem März vergangenen Jahres, kann das Land nicht fordern, was es selbst nicht zu leisten bereit ist.
Auf null, ich wiederhole null, von 16 landeseigenen Liegenschaften im Landkreis Mayen-Koblenz befinden sich Photovoltaikanlagen. Überbietungswettbewerbe mit Verboten und Pflichten wirken auch angesichts dessen fehl am Platz. Hinzu kommt, dass so fälschlicherweise suggeriert wird, ohne Druck sei kein Fortschritt im Bereich des PV-Ausbaus zu erreichen. Aber allein im vorigen Jahr ist die Anzahl der Photovoltaikanlagen in den rheinland-pfälzischen Städten um 14,8 Prozent gegenüber 2021 gestiegen.
Meine Damen und Herren, es ist also mitnichten so, dass wir die Bürger zu ihrem Glück zwingen müssen. Herr Schnieder, ich wünsche Ihnen in ihrem neuen Amt viel Erfolg. Auf dass dieser Versuch, die CDU in eine Reihe mit den Rot-Gelb-Grünen Verbotsparteien zu stellen, ein unglücklicher Einzelfall unter Ihrer Ägide bleibt.
Es gilt das gesprochene Wort.