Antrag der CDU-Fraktion
(2) Patrick Kunz in der 42. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz – YouTube
Mit dem Antrag der CDU mit dem Titel: „Sofortprogramm zur Sicherung der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz“ soll die Landesregierung aufgefordert werden, ein Sofortprogramm zur Sicherung der Betreuungsvereine zu starten. Vor gerade einmal drei Monaten wurde ein Gesetz verabschiedet, das genau dieses Ziel verfolgt. Aber es stellt sich die Frage: Liebe CDU, ist es notwendig, jetzt schon ein Sofortprogramm zu starten? Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, zunächst einen Berichtsantrag im zuständigen Ausschuss zu stellen, um dann gezielt den aktuellen Sachstand zu erfragen. Denn nur so können wir fundierte Entscheidungen treffen und sicherstellen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Betreuungsvereine in unserem Bundesland nachhaltig zu sichern.
Nehmen wir uns einen Moment Zeit, um auf das Anhörungsverfahren im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation am 7. Dezember 2022 zurückzublicken. Dort wurden in einer gemeinsamen Stellungnahme der Betreuungsrechts-Fachverbände SKM Diözesanverein Trier e.V. und SKFM für das Bistum Speyer e.V. wichtige Punkte aufgeführt, die wir bei der Ausarbeitung von zukünftigen Maßnahmen und Programmen berücksichtigen sollten. Diese Punkte spiegeln die drängenden Anliegen und Herausforderungen wider, mit denen Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz konfrontiert sind.
Ein zentrales Anliegen der Fachverbände sind die Mindestforderungen zur Ausstattung und Unterstützung der 104 Betreuungsvereine ab 2023. Auch aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) leisten Betreuungsvereine seit vielen Jahren eine hochwertige Arbeit für die Teilhabe, Selbstbestimmung und den Rechtsschutz für Menschen mit Behinderung. Insbesondere in Rheinland-Pfalz gehört dazu ein umfassendes Beratungsangebot für ehrenamtliche Betreuer, Angehörige und Bevollmächtigte.
Die aktuelle Kostenexplosion, darunter Tariferhöhungen, Energiekosten Inflation, kann durch die derzeitig gültigen Pauschalen nicht mehr aufgefangen werden und stellt die Betreuungsvereine vor unlösbare Probleme. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter der Betreuungsvereine selbst Betreuungen führen, um die Finanzierung der Vereine sicherzustellen. Die aktuelle Situation ist für die Betreuungsvereine damit erheblich bedrohlicher und ohne eine zeitnahe Anpassung der Vergütungen an die aktuellen Entwicklungen werden die Betreuungsvereine die Mehrkosten nicht bestreiten können. Dies wiederum hätte zur Folge, dass viele unserer Betreuungsvereine wirtschaftlich nicht überlebensfähig wären.
Um die hohe Qualität der Betreuung und Beratung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an die Betreuungsarbeit gerecht zu werden, bedarf es einer ausreichenden finanziellen Unterstützung. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb die Unterstützung der Betreuungsvereine und eine angepasste finanzielle Ausstattung in Form von Pauschalen. Diese richten sich in der Höhe nach den verschiedenen Vorbereitungsmaßnahmen, die der Ehrenamtler oder die Ehrenamtlerin später tätigen sollen. Auch die Übernahme von Fortbildungskosten und Sachkundenachweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungsvereinen müssen hier dargestellt werden. Alle anfallenden Kosten die den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsvereine entstehen sind festzuhalten und über die Betreuungsbehörden abzurechnen. Aber auch der zu leistende Mehraufwand für die Betreuungsvereine muss im Rahmen einer Evaluation und durch eine entsprechende Statistik ins Gesetz aufgenommen werden. Es muss deutlich werden, was auf die Betreuungsvereine zukommt, sonst werden den dort Beschäftigten immer mehr Aufgaben übertragen, die sie am Ende nicht in Gänze zu leisten im Stande sind.
Wir, die FREIEN WÄHLER, stimmen dem Antrag der CDU in dieser Form zu.
Es gilt das gesprochene Wort.