Gesetzentwurf der Landesregierung
Nörgeln liegt in der Natur von Oppositionsparteien. Und zum Nörgeln werde ich auch gerne noch kommen. Aber dem vorausgeschickt sei, dass das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation sowie der begleitende Kommunale Klimapakt zumindest mal als Arbeitsnachweis der beteiligten Ministerien durchgehen. Wenn sich die Idee einer unbürokratischen Antragsstellung und einfachen Auszahlung der Gelder in die Realität umsetzen lässt, so stehen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion auch nicht grundlegend ablehnend gegenüber.
Herr Staatssekretär Hauer hat im vergangenen Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität angekündigt, zum Ende des Jahres eine Wasserstandsmeldung zum Verlauf der beiden Programme abzugeben. Erst dann und nach Rücksprache mit den Kommunen werden wir beurteilen können, ob Anspruch und Wirklichkeit zueinander gefunden haben. Die inhaltliche Bewertung dessen, was der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung vorsieht, hat mich allerdings an der einen oder anderen Stelle irritiert.
180 Millionen Euro werden im Programmteil des KIPKI bereitgestellt. Allein 9 Millionen Euro davon werden an die Stadt Mainz ausgezahlt. Das entspricht einem Anteil von etwa 5 Prozent des Gesamtvolumens. Aus uns allen bekannten Gründen ist Mainz jedoch nicht auf dieses Geld angewiesen. Ob die pauschale Auszahlung gemessen am Richtwert der Gebietskörperschaft und Einwohnerzahl zu einem fairen Verteilmechanismus führt, wage ich, gelinde gesagt, zu bezweifeln. Eine Lex Mainz wurde beim LFAG eingeführt – dem KIKPKI hätte sie ebenfalls gut zu Gesicht gestanden.
Meine Damen, meine Herren, Ich bleibe noch einen Moment bei der Verteilung. Wie hieß es in der Presse: Ortsgemeinden können über die Verbandsgemeinden vom Förderprogramm profitieren. Wie sich die Ortsgemeinden dann tatsächlich im Wettbewerb der Ideen gegen die Verbandsgemeinden durchsetzen sollen, erschließt sich mir zumindest auf den ersten Blick nicht. Im letzten Ausschuss haben wir die Zahlen ja erhalten. 200 Kommunen sind antragsberechtigt. Hoffen wir mal auf deren Brüderlichkeit, damit für die restlichen 2100 Gemeinden in Rheinland-Pfalz auch etwas abfällt.
Und ebenso verwundert haben mich die neu eingefügten Änderungen im Gesetzesentwurf. Mein Kollege Stephan Wefelscheid hatte den richtigen Riecher, als er bereits im Februar seine Kleine Anfrage zu den Modalitäten von KIPKI stellte. Warum Projekte, für die bereits Mittel in den Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt worden sind, als bereits begonnen gelten und somit über KIPKI nicht förderfähig sind, hat bei uns in der Fraktion zu Unverständnis geführt.
Denn was ist die simple Konsequenz daraus: Dringend notwendige kommunale Klimaschutzmaßnahmen werden auf das Jahr 2024 verschoben, während wir doch allerorten vernehmen, dass Zeit ein kritisches gut beim Einhalten des 1,5 Grad Ziels ist. Auch das Argument, KIPKI sei die Kirsche auf der Sahne, müsste also als Zusatz betrachtet werden, zieht nicht. Denn viele Kommunen können sich nicht einmal mehr die Sahne leisten. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, die Positivliste flexibel zu halten und ständig zu ergänzen. Wie gut, dass dieses Signal das Ministerium bereits ausgesendet hat.
Abschließend ist festzuhalten, dass sich die 250 Millionen Euro, die das KIPKI mit Programm- und Wettbewerbsteil umfasst, Jahr für Jahr im Haushalt verstetigen müssten. Denn beim Kampf gegen den Klimawandel kommt es neben dem Faktor Geschwindigkeit auch massiv auf die Investitionstätigkeit an. Ob KIPKI nun zur Erfolgsgeschichte wird, hängt maßgeblich von seiner Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der Kommunen ab. Wenn die Landesregierung die von uns dargestellten Problemfelder überdenken würde, so hätten wir als Landtagsfraktion weniger Bedenken gegenüber Ihrem Klimaschutz-Flaggschiff.
Da wir zum Ende des Jahres im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität eine Evaluation des bisherigen Verlaufs erwarten, muss das KIPKI dann auch einer erneuten parlamentarischen Prüfung im Plenum standhalten.
Es gilt das gesprochene Wort.