Streichung der Fördermittel birgt große Risiken
„Die Werkstätten für behinderte Menschen erfüllen einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Auftrag. Sie bieten nicht nur Beschäftigung, sondern auch ein stabiles soziales Umfeld, das den individuellen Bedürfnissen der Menschen gerecht wird“, betont der Landtagsabgeordnete Patrick Kunz (FREIE WÄHLER). „Es ist unerlässlich, dass diese Einrichtungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen.“
Das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ das seit dem 1. Januar 2024 vollständig in Kraft getreten ist, hat das Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen. Arbeitgeber, die jetzt ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen 2025 mit höheren Ausgleichsabgaben rechnen. Im Gegenzug entfallen die institutionellen Förderungen für Einrichtungen wie Werkstätten für Behinderte. „Genau darin liegt die Gefahr“, so Kunz. „Denn, ohne eine Förderung können solche Werkstätten, die eine hohe soziale Wertigkeit für unsere Gesellschaft besitzen, nicht kostendeckend arbeiten.“
In Gesprächen mit Beschäftigten werde immer wieder deutlich, welchen Stellenwert die Einrichtungen für das Wohlbefinden, das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität der Menschen hat. „Dies ist unschätzbar wertvoll für unseren behinderten Mitbürger“, urteilt Kunz und appelliert: „Die Bundesregierung darf Bürgerinnen und Bürger, für die eine Vollzeitbeschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt nicht umsetzbar ist, nicht vergessen.“