FREIE WÄHLER erhalten Antwort auf Kleine Anfrage: Neue Verwaltungsvorschrift kommt zum 1. Januar 2026
MAINZ. Für die Förderung der Suchtberatungen in Rheinland-Pfalz wird es ab dem kommenden Jahr eine neue rechtliche Grundlage geben: Die neue Verwaltungsvorschrift „Förderung Suchthilfe“ soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Transformation auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Patrick Kunz (Gruppe FREIE WÄHLER) hervor.
„Nach Aussage des Ministeriums laufen derzeit die erforderlichen Abstimmungen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof. In einem nächsten Schritt soll ein Anhörungsverfahren folgen“, teilt Patrick Kunz mit. Der Sozialpolitische Sprecher der Gruppe weist darauf hin, dass an diesem Verfahren neben den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Kommunalen Rat erstmals die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz teilnimmt.
Patrick Kunz weist ferner darauf hin, dass die neue Vorschrift keine Auswirkungen auf die Zuwendungsempfänger und den Landeshaushalt haben wird. „Die Förderquoten sollen in der bislang geltenden Höhe beibehalten werden“, so der Landtagsabgeordnete. Er ergänzt, dass der neue Teil II der Verordnung auch die Förderung der Landesstelle für Suchtfragen der LIGA regelt. „Ob diese Regelung für die Suchtberatungsstellen zukunftsfähig ist, bleibt an dieser Stelle offen“, so Patrick Kunz abschließend.