Auch beim Windenergieflächenbedarfsgesetz liegt die Rote Laterne bei Rheinland-Pfalz
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) schreibt den Bundesländern sogenannte Flächenziele zur Bereitstellung für Windkraftanlagen vor. Bis Ende 2027 muss Rheinland-Pfalz 1,4% und bis Ende 2023 2,2% der Landesfläche für solche Vorhaben bereitstellen. Aus einem aktuellen Dokument der „Fachagentur Windenergie an Land“ (Stand: 25.04.2023) geht allerdings hervor, dass die rheinland-pfälzischen Planungen mit denen der anderen Bundesländer nicht Schritt …
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